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Merkblatt zur Beantragung einer Legalisation


Das chinesische Generalkonsulat in Hamburg bearbeitet Anträge zur Legalisation der von deutschen Behörden bereits beglaubigten Urkunden aus den Bundesländern Hamburg, Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein.

Die von den Behörden des Bundeslandes Hamburg ausgestellten Urkunden müssen zuerst vom Land- oder Amtsgericht Hamburg, oder von der Innenbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg überbeglaubigt werden. Erst dann können sie durch das Generalkonsulat legalisiert werden. Die von den Behörden der Bundesländer Niedersachsen, Bremen und Schleswig-Holstein ausgestellten Urkunden müssen vom Bundesverwaltungsamt (Eupener Straße 125, 50933 Köln, Tel: 01888-3585025 Fax: 01888-3584852) beglaubigt bzw. Überbeglaubigt werden, bevor wiederum eine Legalisation durch das Generalkonsulat in Betracht kommt.

Für eine Legalisation ist Folgendes erforderlich:

  • Ein ausgefülltes „Antragsformular für Beglaubigung und Legalisation",
  • Vorlage des Personalausweises (Orginal und eine Kopie),
  • Einreichung der überbeglaubigten Urkunde (Original und eine Kopie)

Die Gebühr für Urkunden für Geschäftszwecke beträgt 35 Euro, für Privatzwecke 15 Euro pro Urkunde. Die Gebühr für die bevorzugte Bearbeitung am selben Tag beträgt zusätzliche 30 Euro, für die Bearbeitung innerhalb von 2 Tagen zusätzliche 20 Euro pro Urkunde. Aus Sicherheitsgründen ist die Beantragung durch Post nicht möglich.


Generalkonsulat der VR China in Hamburg
Elbchaussee 268, 22605 Hamburg
Öffnungszeiten: montags bis freitags, 9.00-12.00 Uhr (keine telefonische Auskunft)
Tel: 040-82276012 (Di., Do. 15.00-17.00 Uhr)
Fax: 040-82276022 
 


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